Infinex-Group

Hinweisgeberschutz

 

Ihr Feedback ist uns wichtig!

Falls Sie auf Unregelmäßigkeiten stoßen oder Bedenken haben, nutzen Sie bitte unser Hinweisgeberformular. Alternativ können Sie uns Ihre Meldung auch per E-Mail an infinex@gidd-service.de senden oder uns telefonisch unter +49 711 89217-393 kontaktieren. Welchen Weg der Kontaktaufnahme Sie zu uns nutzen wollen haben Sie immer die Möglichkeit sich anonym zu melden. Ihr Beitrag ist entscheidend für unsere gemeinsame Verpflichtung zu Fairness und Verantwortlichkeit. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Wenn Sie ein Feedback zu Ihrem Anliegen von uns erhalten möchten, geben Sie bitte zumindest Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer an.

Mehr Informationen dazu: Download Richtlinie Hinweisgeber
 


Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Mitarbeitende zu schützen, die Kenntnisse von Rechtsverstößen erlangen und diese melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt den Hinweisgeber (Mitarbeitenden) vor möglichen Konsequenzen. Infinex als Arbeitgeber ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, Meldewege einzurichten, damit Mitarbeitenden ermöglicht wird, Rechtsverstöße zu melden.

Welche Meldung fällt unter das Hinweisgeberschutzgesetz?
Folgende Verstöße fallen insbesondere unter das Gesetz:
• Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften aus den Bereichen des Arbeitsschutzes,
   des Mindestlohngesetzes sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
• Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
• Vorgaben zur Produktsicherheit
• Vorgaben zum Umweltschutz sowie der Lebensmittelsicherheit
• Regelungen des Verbraucherschutzes
• Regelungen des Datenschutzes

Wie kann ein Vorfall gemeldet werden?
Es existiert eine intern eingerichtet Meldestelle, an die sich alle Mitarbeitenden wenden können. Eine Meldung eines Vorfalls, der unter das HinSchG fällt, kann sowohl telefonisch als auch per Mail gemacht werden.
• Meldung per E-Mail: infinex@gidd-service.de
• Meldung telefonisch: +49 711 89217-393

Wie wird der Grundsatz der Vertraulichkeit berücksichtigt?
Die interne Meldestelle ist so gestaltet, dass die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Personen, geschützt wird. Die Identität dieser Personen wird nur den zur Entgegennahme der Meldung sowie den zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen
zuständigen Personen bekannt.

Wie wird mit einer Meldung weiter vorgegangen?
Eine Meldung, die über die oben beschriebenen Wege eingeht, wird direkt an Herr Peter Seidel (Datenschutzbeauftragter der Infinex Group) weitergeleitet. Herr Seidel bestätigt den Eingang der Meldung innerhalb von 7 Tagen gegenüber der hinweisgebenden Person. Um dem Hinweis nachzugehen und den möglichen Verstoß aufzuarbeiten, wird sich Herr Seidel mit den entsprechenden Personen bei Infinex (z. B. Geschäftsführung, IT, Personal o.ä.) erkundigen, um den Sachverhalt zu klären. Anschließend wird sich Herr Seidel innerhalb von 3 Monaten bei der hinweisgebenden Person melden und eine Rückmeldung zum Hinweis geben.